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   BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96   

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https://dejure.org/1998,6843
BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96 (https://dejure.org/1998,6843)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 8 AZR 739/96 (https://dejure.org/1998,6843)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 8 AZR 739/96 (https://dejure.org/1998,6843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang auf Grund der Neuvergabe von Reinigungsarbeiten an einen Konkurrenten; Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG -Richtlinie Nr. 77/187), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß durch den übernommenen Teil der Arbeitnehmerschaft ein besonderes Fachwissen repräsentiert wird (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG -Richtlinie Nr. 77/187), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
    Den für das Vorliegen eines Überganges maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - AP Nr. 165 zu § 613 a BGB = ZIP 1997, 1975).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96
    Einer ins einzelne gehenden Darlegung des Fehlens anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Beklagte zu 1) hat es dementsprechend nicht bedurft (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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